Die Abschlagsbeträge sind immer zum 1. des Monats zu zahlen. Dabei zahlen Sie immer für den vorangegangenen Monat.
Mahnkosten entstehen, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen (Abschläge, Rechnungsbeträge, Inkassokosten u. ä.) nicht nachkommen. Die Mahnkosten betragen zurzeit 4,00 € je Vorgang.
Diese Gebühren fallen an, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Sie betragen von 23,00 € bis 46,00 € und werden fällig wenn die Stadtwerke Blankenburg GmbH für Ihr entsprechendes Vertragskonto einen Sperrauftrag erzeugen muss.
Die Verbrauchsstelle gibt an, in welchem Teil (Straße, Hausnummer) des Versorgungsgebietes Sie die Leistungen von den Stadtwerken Blankenburg GmbH beziehen.
Der Abschlagsbetrag kann jederzeit unbürokratisch telefonisch, persönlich oder formlos schriftlich z. B. per E-Mail geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass Abschlagssenkungen nur dann durchgeführt werden, wenn es das jeweilige Verbrauchsverhalten rechtfertigt.
Wir bitten bei Änderungen der Abnahmeverhältnisse uns dieses mitzuteilen.
Der Kunde ist gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen hierzu verpflichtet.
Ebenfalls bitten wir um Nachricht, falls durch den Anschluss zusätzlicher Geräte oder durch veränderte Verbrauchsgewohnheiten ein erheblicher Einfluss auf die Höhe der Jahresverbrauchsabrechnung zu erwarten ist, damit die restlichen Abschlagsbeträge angepasst werden können.
Wir lesen die Zähler einmal am Ende des Jahres ab und der entstandene Verbrauch wird dann berechnet. Für das Folgejahr werden gleichmäßige Abschlagsbeträge erhoben.