Bestätigte Netznutzungsentgelte auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzen durch die Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt.
Preisblatt Netzentgelte Strom 2025
Preisblatt Netzentgelte Strom 2024
Referenzpreisblatt vNNe ab 2018
Die Mehr-Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie (Jahresverbrauchsprognose) und der vom Kunden tatsächlich entnommenen Energie.
Die abgerechneten Mindermengen sind stromsteuerpflichtig. Sie werden mit dem jeweils gültigen Stromsteuersatz belastet, es sei denn, es wird der Nachweis der Stromsteuerbefreiung vorgelegt in Form des Erlaubnisscheines für Versorger nach § 4 Abs. 1 StromStG.