Die Geschäftsführer der Stadtwerke Blankenburg GmbH und Blankenburger Wohnungsgesellschaft mbH vereinbaren einen Kooperationsvertrag für Mieterstromprojekte.
Ganz nach ihrem Slogan „Kompetenz vor Ort“ realisieren die Stadtwerke Blankenburg das erste Mieterstromprojekt gemeinsam mit der BWG im Neubaugebiet Regenstein und beweisen damit, dass sie dieses komplexe Geschäft, welches viel Knowhow auf technischer und energiewirtschaftlicher Seite erfordert, beherrschen. Im Rahmen der umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen bauen die Stadtwerke eine ca. 17 kWp-Solarstromanlage aufs Dach des Mehrfamilienwohnhauses Käthe-Kollwitz-Straße 21.
Der erzeugte Strom kann dann direkt von den Mietern im Haus genutzt werden. Zehn barrierearme Wohnungen, ein Personenaufzug und das Hauslicht werden dann zum großen Anteil mit Solarstrom betrieben. Das hat für die zukünftigen Mieter den Vorteil, dass sie sich unabhängiger von steigenden Strompreisen machen und aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.
Für die Mieter, die Mieterstrom beziehen, ist der Ablauf wie gewohnt: Sie haben einen Stromvertrag mit den Stadtwerken Blankenburg, die ihm auch die Stromrechnung schicken. Auf der Rechnung ist ausgewiesen, wie viel Strom aus lokaler Erzeugung im Gebäude und wie viel aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wurde. Also im Endeffekt: Alles genauso wie beim klassischen Stromvertrag, aber günstiger und grüner als im Grundversorgertarif. Mit einem Preis von mind. 10 Prozent unter diesem kann dann dort ein wettbewerblich gutes Angebot geliefert werden.
Ob ein Mieter das Mieterstromangebot annimmt, ist ihm übrigens freigestellt. Die freie Wahl seines Stromversorgers ist gesetzlich gesichert. Auch an trüben Wintertagen brauchen Mieter keine Angst haben im Dunkeln zu sitzen, denn ein Mieterstromangebot ist immer ein komplettes Stromversorgungsangebot.
Wird nicht genug Strom vor Ort erzeugt, wird automatisch der restliche Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Die Versorgung ist, wie bei jedem anderen Stromtarif, jederzeit gesichert – auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Das Mieterstromprojekt hat gleichzeitig auch Vorteile für die BWG.
Es steigert den Wert der Immobilie und durch die niedrigeren Energiekosten – die einen immer höheren Anteil an den gesamten Wohnkosten haben – steigert Mieterstrom auch die Attraktivität für die Mieter. Dies alles unterstützt unser Image als zukunftsorientierter und nachhaltig handelnder Vermieter, sagt Thomas Kempf, Geschäftsführer der BWG.
An das Grundstück angrenzende Mietobjekte können, über ein spezielles Summenzählermodell, ebenfalls mit Strom aus der Mieterstromanlage versorgt werden. Wenn nach Anschluss aller Verbraucher aus der Hausnummer 21 Strom übrig ist, ermöglicht es uns noch weitere Kunden, bspw. aus dem benachbarten Mehrfamilienwohnhaus Käthe-Kollwitz Straße 20, mit günstigem Mieterstrom zu beliefern. Nur wenn die Stromleitungen über öffentlichen Grund führen, müssen Sondernutzungsvereinbarungen mit der jeweiligen Gebietskörperschaft getroffen.
Blankenburger Wohnungsgesellschaft mbH
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