Gemäß der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, der Anschlussnehmer verantwortlich.
Arbeiten an diesen Anlagen dürfen dementsprechend nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Installationsbetrieb durchgeführt werden.
Im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Blankenburg GmbH sind folgende Betriebe eingetragen und zu Arbeiten an Gasanlagen zugelassen. Sie können die Liste der eingetragenen Gasinstallateure der Stadtwerke Blankenburg GmbH als PDF-Datei herunterladen:
Darüber hinaus gibt es für außerhalb ansässige Installationsunternehmen die Möglichkeit der „Gasteintragung“. Für diese Eintragung bedarf es der gültigen Eintragungsbescheinigung eines anderen Gasnetzbetreiber.