Gemäß der Niederspannungsverordnung (NAV) ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer verantwortlich. Arbeiten an diesen Anlagen dürfen dementsprechend nur durch den Netzbetreiber oder eines in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Installationsbetrieb durchgeführt werden.
Im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Blankenburg GmbH sind folgende Betriebe eingetragen und zu Arbeiten an elektrischen Anlagen zugelassen. Sie können die Liste der eingetragenen Installateure als PDF-Datei herunterladen:
Elektroinstallateursverzeichnis
Darüber hinaus gibt es für außerhalb ansässige Installationsunternehmen die Möglichkeit der „Gasteintragung“. Für diese Eintragung bedarf es der gültigen Eintragungsbescheinigung eines anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmens.