Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme bzw. moderner Messeinrichtungen. Bis 2032 muss per Gesetz der gesamte Stromzählerbestand durch neue Technologie, sofern technisch verfügbar, ersetzt werden.
Veröffentlichung nach §37 Abs. 1 MsbG
Download Preisblatt für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente
Messsysteme (iMS)
gültig ab 01.01.2023
Preisblatt MsbG
gültig ab 01.01.2024
Preisblatt MsbG Standardleistungen
Preisblatt MsbG Zusatzleistungen