Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az BK6-20-160 einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, diesen Mustervertrag ab dem 01.04.2022 ohne Anpassungen zu verwenden.
Nachfolgend stellen wir Ihnen den LRV einschl. der Anlagen als Download zur Verfügung:
Kommunikationsdatenblatt VNB/MSB
Wenn Sie als Lieferant im Netzgebiet der Stadtwerke Blankenburg GmbH tätig werden wollen, fordern Sie bitte den Lieferantenrahmenvertrag mit EDI-Vereinbarung über die Mailadresse netznutzung@sw-blankenburg.de bei uns an.
Bitte denken Sie an die Vorlage des Stromsteuererlaubnisscheines als Versorger des Hauptzollamtes, der im Rahmen der MMMA benötigt wird. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise auf der Seite Netznutzungsentgelte Strom.