Häufig gestellte Fragen

Was muss ich beim Einzug in eine neue Wohnung beachten?

  • Datum des Mietbeginns
  • Zählernummer
  • Zählerstände bei Mietbeginn
  • eventuell abweichende Rechnungsanschriften
  • Abschlagswunsch
  • Einzugsermächtigung
  • Wichtig:
    Ihre Angaben müssen Sie schriftlich oder persönlich in unserer Geschäftsstelle am Kundencenter bekannt geben. Telefonisch ist dieses nicht möglich!

Was muss ich beim Auszug aus meiner Wohnung beachten?

  • Datum vom Ende des Mietvertrages
  • Zählernummer
  • Zählerstände am letzten Tag
  • neue Rechnungsanschrift
  • Wichtig:
    Ihre Angaben müssen Sie schriftlich oder persönlich in unserer Geschäftsstelle am Kundencenter bekannt geben. Telefonisch ist dieses nicht möglich!

Muss ich Kündigungsfristen einhalten?

  • die Grundversorgung kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden
  • bei Sonderverträgen gibt es spezielle Regelungen

Wann sind meine Abschlagsbeträge fällig?

Die Abschlagsbeträge sind immer zum 1. des Monats zu zahlen. Dabei zahlen Sie immer für den vorangegangenen Monat.

Was sind Mahnkosten?

Mahnkosten entstehen, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen (Abschläge, Rechnungsbeträge, Inkassokosten u. ä.) nicht nachkommen. Die Mahnkosten betragen zurzeit 4,00 € je Vorgang.

Was sind Inkassogebühren?

Diese Gebühren fallen an, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Sie betragen von 23,00 € bis 46,00 € und werden fällig wenn die Stadtwerke Blankenburg GmbH für Ihr entsprechendes Vertragskonto einen Sperrauftrag erzeugen muss.

Auf welcher Art kann ich meinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen?

  • per Einzugsermächtigung (immer am einfachsten)
  • per Überweisung bei den Banken oder
  • per Dauerauftrag bei Ihrer Bank
  • per Bareinzahlung in unserer Geschäftsstelle

Verbrauchsstelle – Was ist das?

Die Verbrauchsstelle gibt an, in welchem Teil (Straße, Hausnummer) des Versorgungsgebietes Sie die Leistungen von den Stadtwerken Blankenburg GmbH beziehen.

Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern lassen?

Der Abschlagsbetrag kann jederzeit unbürokratisch telefonisch, persönlich oder formlos schriftlich z. B. per E-Mail geändert werden.

Bitte beachten Sie, dass Abschlagssenkungen nur dann durchgeführt werden, wenn es das jeweilige Verbrauchsverhalten rechtfertigt.

Änderungsmeldung

Was tun, wenn sich die Abnahmeverhältnisse verändern?

Wir bitten bei Änderungen der Abnahmeverhältnisse uns dieses mitzuteilen.

Der Kunde ist gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen hierzu verpflichtet.

Ebenfalls bitten wir um Nachricht, falls durch den Anschluss zusätzlicher Geräte oder durch veränderte Verbrauchsgewohnheiten ein erheblicher Einfluss auf die Höhe der Jahresverbrauchsabrechnung zu erwarten ist, damit die restlichen Abschlagsbeträge angepasst werden können.

Wie wird abgerechnet?

Wir lesen die Zähler einmal am Ende des Jahres ab und der entstandene Verbrauch wird dann berechnet. Für das Folgejahr werden gleichmäßige Abschlagsbeträge erhoben.

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