Die Europäische Gemeinschaft hat zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Regelungen zur Stromkennzeichnung in der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität erlassen. Alle Mitgliedsstaaten sind zu deren Umsetzung verpflichtet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am 07. Juli 2005 wurden in § 42 diese Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Die Bestimmungen zur Stromkennzeichnung wurden 2020 zuletzt geändert.
Hiernach sind alle Energieversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher in Deutschland beliefern, verpflichtet, ihre Kunden über den gelieferten Energiemix und deren Umweltauswirkungen zu informieren.
Die Kennzeichnung muss auf allen Rechnungen und Werbematerialien, die auf den Verkauf von Strom ausgerichtet sind, erfolgen.
Es sind die Bestandteile der einzelnen Energiearten am gelieferten Energiemix sowie deren Auswirkung auf die Umwelt darzustellen (in Bezug auf CO²-Emissionen und radioaktiven Abfall). Als Vergleich sind die Durchschnittswerte für Deutschland mit anzugeben. Die Stromkennzeichnung ordnet die eingesetzten Energieträger in Kategorien ein:
Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 15. Dezember 2005. Die Daten werden ab 2011 jährlich zum 01. November aktualisiert.
Im Jahr 2024 wurde folgender Energieträgermix durch die Stadtwerke Blankenburg GmbH geliefert (Stand der Informationen: 01.11.2024):